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Mit Beginn des Jahres 2025 gilt eine verpflichtende Sammlung von Alttextilien. Dies soll die Langlebigkeit der Rohstoffe verbessern und zur Kreislaufwirtschaft beitragen.

Kleidungsstücke, die aus dem eigenen Schrank oder Haushalt entsorgt werden sollen, aber durchaus noch brauchbar sind, gehören ohnehin in Altkleidercontainer. Ab sofort gilt Gleiches für Alttextilien wie Bettwäsche, Gardinen, Handtücher und Ähnlichen.

Wie aus der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien hervorgeht, war die Textilwirtschaft bisher ein großer Umwelt- und Klimasünder. Kleidungsstücke werden zunehmend kürzer getragen, bevor sie entsorgt werden. Weltweit fallen jährlich 92 Millionen Tonnen Textilabfälle an, von denen der Großteil im Müll landet. In der EU werden jedes Jahr 5,8 Millionen Tonnen Textilerzeugnisse entsorgt. Das entspricht etwa 11 Kilogramm pro Person, wobei die Kleidungsstücke in der Regel nur sieben- oder achtmal getragen worden sind. Bisher wurden weniger als 1 Prozent aller Textilien weltweit zu neuen Produkten wiederverwendet. Das soll sich nun ändern mit dem Ziel dafür zu sorgen, dass Textilerzeugnisse in der EU langlebig wiederverwendbar, reparierbar und recyclingfähig sind.

Jedoch sorgen Berichte, die fälschlicherweise Strafen für das Entsorgen zerschlissener Kleidung in der Restmülltonne andeuten, für Verunsicherung. Tatsächlich kann die Befolgung solcher Meldungen bestehende Sammelstrukturen gefährden, berichten Verbände und Textilsammler.

Seit Jahrzehnten wird die Altkleidersammlung in Deutschland von gemeinnützigen und privaten Organisationen verwaltet. Kommunen und der Landkreis Barnim stellen hierfür öffentliche Standplätze in den Innenbereichen der Ortslagen sowie auf den Recycling- und Wertstoffhöfen der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) zur Verfügung.

Hier werden Alttextilien zur Verwertung oder Entsorgung angenommen. Es stehen diverse Depotcontainer verschiedener Partner für Alttextilien bereit. Die Abgabe soll bitte gebündelt in Tüten erfolgen. Brauchbare Alttextilen werden dann beispielsweise mittels Second-Hand-Läden oder gemeinnütziger Programme weiterverarbeitet. In erster Linie unterscheidet die EU-Abfallrahmenrichtlinie bei der Annahme der Alttextilien nicht zwischen unbrauchbar und brauchbar. Jegliche Form von Alttextilien soll über die Altkleiderboxen verwertet werden. Allerdings fehlen derzeit die notwendige Infrastruktur und Sortierkapazitäten, um stark verschlissene oder verschmutzte Kleidung sinnvoll zu verarbeiten. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass selbst tragbare Ware unbrauchbar wird und in der Verbrennung landet.

Um die bestehende Verwertungsquote aufrechtzuerhalten und die Sammelstrukturen zu schützen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur saubere, tragbare Kleidung sowie paarweise gebündelte Schuhe in die Altkleidercontainer zu geben. Stark zerschlissene oder verschmutzte Textilien gehören weiterhin in die Restmülltonne.

Abschließend ist festzustellen, dass sich dank der hohen Sammelmoral dieses System bewährt hat und eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von über 90 Prozent erzielt wird.