LED-Straßenbeleuchtung

Die Verbesserung der Energieeffizienz in Städten und Kommunen des Landkreises ist ein zentrales Anliegen der Kreiswerke Barnim. Hohe Einsparpotenziale bietet unter anderem die öffentliche Straßenbeleuchtung. Mehr als ein Drittel des kommunalen Energieverbrauchs entfällt im Schnitt auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen. Der Betrieb und die Wartung stellen in kommunalen Haushalten daher einen erheblichen Kostenfaktor dar. Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik können diese Kosten gesenkt und Energie gespart werden.

Kommunen im Landkreis, die nicht selbst in die Umrüstung investieren können, bieten wir ein Straßenbeleuchtungs-Contracting an. Die Gemeinde schließt mit uns einen Betriebsführungsvertrag ab und wir übernehmen die Modernisierung, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung.

Das haben wir schon geschafft

LED-Straßenbeleuchtung Stadt Oderberg  |  Foto: Torsten Stapel

LED-Straßenbeleuchtung Stadt Oderberg

In der Stadt Oderberg war die Beleuchtung schon lange ein dringendes Thema: Sie war zum Teil sehr veraltet, Laternen mussten aus Sicherheitsgründen abgebaut werden, viele waren defekt. Im September 2019 konnten durch die Kreiswerke Barnim 400 Lichtpunkte umgerüstet oder neu installiert werden. Der Contracting-Vertrag ist entsprechend des Refinanzierungszeitraumes auf eine Dauer von 30 Jahren angelegt. Es wurden 500.000 EUR in die neuen Beleuchtungsanlagen investiert.

LED-Straßenbeleuchtung in Biesental  |  Foto: Torsten Stapel

LED-Straßenbeleuchtung im Amt Biesenthal-Barnim Gemeinde Breydin

2020 konnten in der Gemeinde Breydin und in Melchow ebenfalls insgesamt 420 Lichtpunkte im Rahmen eines Straßenleuchten-Contractings auf LED umgerüstet werden.

In 6 Schritten zur LED-Beleuchtung

Wir unterstützen Kommunen bei der Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik.

Der Weg dahin ist einfach:

  1. Erheben der Daten und Erstellung eines Straßenleuchtenkatasters durch die Gemeinde
  2. Analyse des IST-Zustandes und der Machbarkeit durch die KWB
  3. Gemeindevertreterbeschluss zur Beauftragung der KWB mit der Umrüstungsplanung
  4. Angebot eines Betriebsführungsvertrages mit Investitionsverpflichtung durch die KWB
  5. Gemeindevertreterbeschluss zum Vertragsabschluss mit der KWB
  6. Umrüstung und Betriebsführung durch die KWB

Wir beraten Sie gern!

N.N.

Projektleiterin Immobilienbau, LED-Straßenbeleuchtung und Wasserstoffinfrastruktur

Telefon: 03334 52620-43
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH
Ostender Höhen 70
16225 Eberswalde

Störungsmeldung