Gebühren für saisonale Gewerbegrundstücke

Für saisonale Gewerbegrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im April, die letzte Entsorgung am ersten regulären Termin im Oktober. Die Gebühren, Pauschal- und Leistungsgebühr, werden für den Nutzungszeitraum vom 01. April bis 30. September erhoben.

Dadurch haben Sie Anspruch auf die Entsorgung Ihrer hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle. Andere Leistungen, wie z. B. Sperrmüllentsorgung oder Nutzung des Schadstoffmobils, sind in dieser Gebühr nicht enthalten.


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Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

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