Es wird eine Pauschalgebühr und eine Leistungsgebühr erhoben. Die Höhe der Pauschalgebühr richtet sich...
Anschluss- und Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer, sofern er dies beantragt.
Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken ist in der Regel der Mieter oder Pächter Gebührenpflichtiger.
Für saisonale Gewerbegrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am...
Für saisonale Erholungsgrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im...
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