Nutzungsarten

GEBÜHREN FÜR
WOHNGRUNDSTÜCKE

Es wird eine Pauschalgebühr und eine Leistungsgebühr erhoben. Die Höhe der Pauschalgebühr richtet sich...

GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE GEWERBEGRUNDSTÜCKE

Anschluss- und Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer, sofern er dies beantragt.

GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE ERHOLUNGSGRUNDSTÜCKE

Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken ist in der Regel der Mieter oder Pächter Gebührenpflichtiger. 

GEBÜHREN FÜR SAISONALE GEWERBEGRUNDSTÜCKE

Für saisonale Gewerbegrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am...

GEBÜHREN FÜR SAISONALE ERHOLUNGSGRUNDSTÜCKE

Für saisonale Erholungsgrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im...

BERECHNUNG DER NOTWENDIGEN BEHÄLTERGRÖSSE FÜR GEWERBETREIBENDE ÜBER EINWOHNERGLEICHWERT

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