GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE ERHOLUNGSGRUNDSTÜCKE

Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken ist in der Regel der Mieter oder Pächter Gebührenpflichtiger. 

Die Abfallgebühren für die Entsorgung von Hausmüll setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken beträgt die Pauschalgebühr 8,00 € pro Grundstück und Monat (96,00 € pro Grundstück und Jahr). Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie bei MGB 1.100 Liter nach deren Leerungszyklus berechnet.

Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • die Entsorgung von Sperrmüll
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Die Leistungsgebühr wird in Abhängigkeit von Behältergröße, -anzahl und Leerungszyklus erhoben.

Gebühren für ganzjährige und saisonale Erholungsgrundstücke

AbfallbehälterEntsorgungsrhythmusLeistungsgebühr ganzjährigLeistungsgebühr saisonal (1.04. bis 30.09.)
MGB 6021-täglich1,50 € / Monat (18,00 €/ Jahr)1,50 € / Monat (9,00 €/ Jahr)
MGB 8021-täglich2,00 € / Monat (24,00 €/ Jahr)2,00 € / Monat (12,00 €/ Jahr)
MGB 12021-täglich3,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr)3,00 € / Monat (18,00 €/ Jahr)
MGB 24021-täglich6,00 € / Monat (72,00 €/ Jahr)6,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr)
MGB 1.10014-täglich41,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr)41,00 € / Monat (246,00 €/ Jahr)
MGB 1.1007-täglich82,00 € / Monat (984,00 €/ Jahr)82,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr)
MGB 1.1002 x wöchentlich164,00 €/ Monat (1.968,00 €/ Jahr)164,00 €/ Monat (984,00 €/ Jahr)

Stand: Januar 2024


Eine Seite zurück