GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE GEWERBEGRUNDSTÜCKE
Anschluss- und Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer, sofern er dies beantragt. Für unterschiedliche Nutzungsarten (Gewerbegrundstück und gleichzeitig Wohngrundstück) sind für jede Art gesonderte Abfallbehälter vorzuhalten.
Die Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke und sonstige Einrichtungen (Verwaltungen, Vereine, Heime, Schulen u. ä.) setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.
Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- das Vorhalten des Entsorgungssystems
- die Entsorgung von Sperrmüll
- die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
- das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
- Verwaltungsaufwendungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
- den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
- die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG
Pauschalgebühr
Für Gewerbegrundstücke wird die Pauschalgebühr auf Grundlage der festgesetzten Einwohnergleichwerte (EWG) berechnet: 4,60 €/ EWG x BE* x Monat
*BE = Berechnungseinheit (Beschäftigte, Betten, Stellplätze etc.)
Eine Übersicht über die geltenden Einwohnergleichwerte erhalten Sie in der Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung.
Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie nach deren Leerungszyklus berechnet. Bei der Nutzung von MGB 1.100 ist eine Kombination mit anderen Behälterarten oder unterschiedlichen Entsorgungszyklen nicht möglich. Gewerbegrundstücke haben seit 1.1.2022 je wirtschaftlicher Einheit und Woche ein Behältervolumen von mindestens 7,5 Litern, bezogen auf den Leerungszyklus, vorzuhalten.
Berechnungsbeispiel
Das Berechnungsbeispiel gilt für eine Einrichtung des ganzjährigen Einzelhandels mit 4 Vollzeitbeschäftigten und 1 Teilzeitbeschäftigten (weniger als 4 Stunden):
Pauschalgebühr = EWG x BE x Gebühr x Monate = 1,00 x 4,5 Beschäftigte x 4,60 € x 12 Monate = 248,04 €
Leistungsgebühr = Anzahl x Behälter x Gebühr x Monate = 1 x MGB 120 x 2,10 € x 12 Monate = 25,20 €
Abfallgebühr = Pauschalgebühr + Leistungsgebühr = 248,04 € + 25,20 € = 273,60 €
Leistungsgebühren für Gewerbegrundstücke (Stand: Januar 2022)
Abfallbehälter | Entsorgungsrhythmus | Leistungsgebühr |
MGB 60 | 21-täglich | 1,10 € / Monat (13,20 €/ Jahr) |
MGB 80 | 21-täglich | 1,40 € / Monat (16,80 €/ Jahr) |
MGB 120 | 21-täglich | 2,10 € / Monat (25,40 €/ Jahr) |
MGB 240 | 21-täglich | 4,30 € / Monat (51,60 €/ Jahr) |
MGB 1.100 | 14-täglich | 29,50 € / Monat (354,00 €/ Jahr) |
MGB 1.100 | wöchentlich | 59,10 € / Monat (709,20 €/ Jahr) |
MGB 1.100 | 2 x wöchentlich | 118,10 € / Monat (1.417,20 €/ Jahr) |
Pro Jahr können Sie einmalig bis zu 2,0 m³ Sperrmüll an den Recyclinghöfen mit der Bescheinigung für Gewerbegrundstücke abgeben.
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Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe
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01.01.2024