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GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE ERHOLUNGSGRUNDSTÜCKE

Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken ist in der Regel der Mieter oder Pächter Gebührenpflichtiger. 

Die Abfallgebühren für die Entsorgung von Hausmüll setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken beträgt die Pauschalgebühr 8,00 € pro Grundstück und Monat (96,00 € pro Grundstück und Jahr). Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie bei MGB 1.100 Liter nach deren Leerungszyklus berechnet.

Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • die Entsorgung von Sperrmüll
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Die Leistungsgebühr wird in Abhängigkeit von Behältergröße, -anzahl und Leerungszyklus erhoben.

Gebühren für ganzjährige und saisonale Erholungsgrundstücke

AbfallbehälterEntsorgungsrhythmusLeistungsgebühr ganzjährigLeistungsgebühr saisonal (1.04. bis 30.09.)
MGB 6021-täglich1,50 € / Monat (18,00 €/ Jahr)1,50 € / Monat (9,00 €/ Jahr)
MGB 8021-täglich2,00 € / Monat (24,00 €/ Jahr)2,00 € / Monat (12,00 €/ Jahr)
MGB 12021-täglich3,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr)3,00 € / Monat (18,00 €/ Jahr)
MGB 24021-täglich6,00 € / Monat (72,00 €/ Jahr)6,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr)
MGB 1.10014-täglich41,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr)41,00 € / Monat (246,00 €/ Jahr)
MGB 1.1007-täglich82,00 € / Monat (984,00 €/ Jahr)82,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr)
MGB 1.1002 x wöchentlich164,00 €/ Monat (1.968,00 €/ Jahr)164,00 €/ Monat (984,00 €/ Jahr)

Stand: Januar 2024


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Gebühren für ganzjährige Erholungsgrundstücke

Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken ist in der Regel der Mieter oder Pächter Gebührenpflichtiger. 

Die Abfallgebühren für die Entsorgung von Hausmüll setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken beträgt die Pauschalgebühr 6,15 € pro Grundstück und Monat (73,80 € pro Grundstück und Jahr). Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie bei MGB 1.100 Liter nach deren Leerungszyklus berechnet.

Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • die Entsorgung von Sperrmüll
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Die Leistungsgebühr wird in Abhängigkeit von Behältergröße, -anzahl und Leerungszyklus erhoben.

Gebühren für ganzjährige und saisonale Erholungsgrundstücke

AbfallbehälterEntsorgungsrhythmusLeistungsgebühr ganzjährigLeistungsgebühr saisonal (1.04. bis 30.09.)
MGB 6021-täglich1,10 € / Monat (13,20 €/ Jahr)1,10 € / Monat (6,60 €/ Jahr)
MGB 8021-täglich1,40 € / Monat (16,80 €/ Jahr)1,40 € / Monat (8,40 €/ Jahr)
MGB 12021-täglich2,10 € / Monat (25,40 €/ Jahr)2,10 € / Monat (12,60 €/ Jahr)
MGB 24021-täglich4,30 € / Monat (51,60 €/ Jahr)4,30 € / Monat (25,80 €/ Jahr)
MGB 1.10014-täglich29,50 € / Monat (354,00 €/ Jahr)29,50 € / Monat (177,00 €/ Jahr)
MGB 1.1007-täglich59,10 € / Monat (709,20 €/ Jahr)59,10 € / Monat (354,60 €/ Jahr)
MGB 1.1002 x wöchentlich118,10 €/ Monat (1.417,20 €/ Jahr)118,10 €/ Monat (708,60 €/ Jahr)

Stand: Januar 2022


Downloads

Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

Link to ../images/assets/downloads/gebuehren/gebuehrenliste_2024.pdf

Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

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01.01.2024

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GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE GEWERBEGRUNDSTÜCKE

Anschluss- und Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer, sofern er dies beantragt. Für unterschiedliche Nutzungsarten (Gewerbegrundstück und gleichzeitig Wohngrundstück) sind für jede Art gesonderte Abfallbehälter vorzuhalten.

Die Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke und sonstige Einrichtungen (Verwaltungen, Vereine, Heime, Schulen u. ä.) setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.

Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • die Entsorgung von Sperrmüll
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Pauschalgebühr
Für Gewerbegrundstücke wird die Pauschalgebühr auf Grundlage der festgesetzten Einwohnergleichwerte (EWG) berechnet: 5,85 €/ EWG x BE* x Monat
*BE = Berechnungseinheit (Beschäftigte, Betten, Stellplätze etc.)

 

Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie nach deren Leerungszyklus berechnet. Bei der Nutzung von MGB 1.100 ist eine Kombination mit anderen Behälterarten oder unterschiedlichen Entsorgungszyklen nicht möglich. Gewerbegrundstücke haben seit 1.1.2022 je wirtschaftlicher Einheit und Woche ein Behältervolumen von mindestens 7,5 Litern, bezogen auf den Leerungszyklus, vorzuhalten.

Berechnungsbeispiel
Das Berechnungsbeispiel gilt für eine Einrichtung des ganzjährigen Einzelhandels mit 4 Vollzeitbeschäftigten und 1 Teilzeitbeschäftigten (weniger als 4 Stunden):

Pauschalgebühr
EGW x BE x Gebühr x Monate
0,70 x 4,5 Beschäftigte x 5,85 EUR x 12 Monate = 221,13 EUR

Leistungsgebühr
Anzahl  x Behälter x Gebühr x Monate
1 x MGB 80 x 2,00 EUR x 12 Monate = 24,00 EUR
(EGW x BE x 7,5 Liter x 3 Wochen = 70,87 Liter (entspricht einen MGB 80 mit 3-wöchentlicher Entleerung))

Gesamt = 245,13 EUR

Fällig jeweils am 30.04. und 30.09. jeweils 122,57 EUR

Leistungsgebühren für Gewerbegrundstücke (Stand: Januar 2024)

AbfallbehälterEntsorgungsrhythmusLeistungsgebühr
MGB 6021-täglich1,50 € / Monat (18,00 €/ Jahr)
MGB 8021-täglich2,00 € / Monat (24,00 €/ Jahr)
MGB 12021-täglich3,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr)
MGB 24021-täglich6,00 € / Monat (72,00 €/ Jahr)
MGB 1.10014-täglich41,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr)
MGB 1.100wöchentlich82,00 € / Monat (984,00 €/ Jahr)
MGB 1.1002 x wöchentlich164,00 € / Monat (1.968,00 €/ Jahr)

Pro Jahr können Sie einmalig bis zu 2,0 m³ Sperrmüll an den Recyclinghöfen mit der Bescheinigung für Gewerbegrundstücke abgeben.


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GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE GEWERBEGRUNDSTÜCKE

Anschluss- und Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer, sofern er dies beantragt. Für unterschiedliche Nutzungsarten (Gewerbegrundstück und gleichzeitig Wohngrundstück) sind für jede Art gesonderte Abfallbehälter vorzuhalten.

Die Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke und sonstige Einrichtungen (Verwaltungen, Vereine, Heime, Schulen u. ä.) setzen sich aus einer Pauschalgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.

Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • die Entsorgung von Sperrmüll
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Pauschalgebühr
Für Gewerbegrundstücke wird die Pauschalgebühr auf Grundlage der festgesetzten Einwohnergleichwerte (EWG) berechnet: 4,60 €/ EWG x BE* x Monat
*BE = Berechnungseinheit (Beschäftigte, Betten, Stellplätze etc.)

Eine Übersicht über die geltenden Einwohnergleichwerte erhalten Sie in der Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung.

Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr wird nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie nach deren Leerungszyklus berechnet. Bei der Nutzung von MGB 1.100 ist eine Kombination mit anderen Behälterarten oder unterschiedlichen Entsorgungszyklen nicht möglich. Gewerbegrundstücke haben seit 1.1.2022 je wirtschaftlicher Einheit und Woche ein Behältervolumen von mindestens 7,5 Litern, bezogen auf den Leerungszyklus, vorzuhalten.

Berechnungsbeispiel
Das Berechnungsbeispiel gilt für eine Einrichtung des ganzjährigen Einzelhandels mit 4 Vollzeitbeschäftigten und 1 Teilzeitbeschäftigten (weniger als 4 Stunden):

Pauschalgebühr = EWG x BE x Gebühr x Monate = 1,00 x 4,5 Beschäftigte x 4,60 € x 12 Monate = 248,04 €
Leistungsgebühr = Anzahl x Behälter x Gebühr x Monate = 1 x MGB 120 x 2,10 € x 12 Monate = 25,20 €
Abfallgebühr = Pauschalgebühr + Leistungsgebühr = 248,04 € + 25,20 € = 273,60 €

Leistungsgebühren für Gewerbegrundstücke (Stand: Januar 2022)

AbfallbehälterEntsorgungsrhythmusLeistungsgebühr
MGB 6021-täglich1,10 € / Monat (13,20 €/ Jahr)
MGB 8021-täglich1,40 € / Monat (16,80 €/ Jahr)
MGB 12021-täglich2,10 € / Monat (25,40 €/ Jahr)
MGB 24021-täglich4,30 € / Monat (51,60 €/ Jahr)
MGB 1.10014-täglich29,50 € / Monat (354,00 €/ Jahr)
MGB 1.100wöchentlich59,10 € / Monat (709,20 €/ Jahr)
MGB 1.1002 x wöchentlich118,10 € / Monat (1.417,20 €/ Jahr)

Pro Jahr können Sie einmalig bis zu 2,0 m³ Sperrmüll an den Recyclinghöfen mit der Bescheinigung für Gewerbegrundstücke abgeben.


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Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

Link to ../images/assets/downloads/gebuehren/gebuehrenliste_2024.pdf

Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

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01.01.2024

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GEBÜHREN FÜR WOHNGRUNDSTÜCKE

Es wird eine Pauschalgebühr und eine Leistungsgebühr erhoben. Die Höhe der Pauschalgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen. Die Höhe der Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Leerungszyklus der Abfallbehälter.

Pauschalgebühr
Die Pauschalgebühr beträgt 5,90 € pro Person und Monat. Als Person rechnet man alle auf dem Grundstück wohnenden Personen.

Die Pauschalgebühr dient der Deckung der folgenden anteiligen Kosten für:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen von Sperrmüll (max. 5 m³ je Haushalt und Jahr)
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen aus Haushaltungen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Leistungsgebühr
Die Höhe der Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter und deren Entsorgungsrhythmus. In nachfolgender Tabelle sind die monatlichen Leistungsgebühren aufgeführt, diese Leistungsgebühr ist für alle Nutzungsarten einheitlich.

Gebühren für Wohngrundstücke

AbfallbehälterEntsorgungsrhythmusLeistungsgebühr pro Behälter
MGB 60 21-täglich 1,50 € / Monat (18,00 €/ Jahr)
MGB 80 21-täglich 2,00 € / Monat (24,00 € im Jahr)
MGB 120 21-täglich 3,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr)
MGB 240 21-täglich 6,00 € / Monat (72,00 €/ Jahr)
MGB 1.100 14-täglich 41,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr)
MGB 1.100 7-täglich 82,00 € / Monat (984,00 €/ Jahr)
MGB 1.100 2 x pro Woche  164,00 € / Monat (1.968,00 €/ Jahr)

Stand: Januar 2024

Reichen die aufgestellten Abfallbehälter nicht aus, dann können Sie zusätzliche Behälter bestellen oder den Leerungszyklus ändern. Für den Wechsel Ihrer Abfallbehälter werden 29,00 € pro Behälter berechnet. Für die Anmeldung oder Abmeldung (Abholung aller Abfallbehälter) entfällt diese Gebühr. Die Gebühr für den Wechsel des Leerungszyklus bei MGB 1.100 beträgt 7,90 € je Behälter für alle vom beauftragten Dritten bereitgestellten Restabfallbehälter und Papierbehälter.

Änderungsmeldungen
Sämtliche Änderungen (Personenzahl, Behälterart, -anzahl, -größe, Nutzungsart, Eigentümerwechsel) müssen vom Gebührenpflichtigen innerhalb von 21 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Unterlassene und verspätete Änderungsmeldungen entbinden nicht von der Gebührenpflicht. Bei Änderungen von Personenzahlen sollten Sie Ihren Abfallbehälterbedarf überprüfen. Nutzen Sie das Formular Änderungsmeldung, um uns Änderungen mitzuteilen.

Abholservice
Wenn Sie Ihre Abfallbehälter am Entsorgungstag nicht selbst bereitstellen möchten, können Sie den kostenpflichtigen Abholservice nutzen. Diese Leistung bieten wir Ihnen für die Hausmüll-, Bio- und Papiertonnen der Größen 60 bis 240 Liter an. Der Service beinhaltet, dass unsere Müllwerker den Abfallbehälter am Entsorgungstag vom Standplatz holen und nach der Leerung auf den Standplatz zurückstellen.
Weitere Informationen zum Abholservice erhalten Sie unter Bereitstellung und Service.


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