ELEKTROSCHROTTENTSORGUNG
Nicht jedes alte oder nicht mehr benötigte Elektrogerät muss zum Recyclinghof!
Überlegen Sie, ob Sie funktionierende Geräte verkaufen oder verschenken können und es damit vor der vorzeitigen Entsorgung retten. Sie verlängern damit die Lebensdauer dieser Geräte und vermeiden unnötigen Abfall.
Private Haushalte leisten den ersten wichtigen Schritt für die ordnungsgemäße Entsorgung der Elektrogeräte, indem sie die Altgeräte an die Recycling- und Wertstoffhöfe der BDG getrennt vom übrigen Abfall anliefern oder zur Rückgabe in den Handel bringen. Die getrennt erfassten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben. Diese prüfen die Wiederverwendung der Geräte.
Ist dies nicht möglich organisieren bzw. übernehmen sie die ordnungsgemäße Verwertung der nutzbaren Fraktionen und umweltgerechte Entsorgung der
schadstoffhaltigen Bestandteile.
Auf den Barnimer Recycling- und Wertstoffhöfen können Sie Ihre alten Elektrogeräte kostenfrei entsorgen. Zudem bietet Ihnen der Landkreis einen kostenfreien Abholservice für Elektroschrott aus privaten Haushalten.
Eine Anmeldung zur Abholung ist mindestens 1 Woche vor dem Entsorgungstermin vorzunehmen.
Um eine Abholung in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens ein Elektrogroßgerät bereitgestellt werden. Beachten Sie, dass maximal fünf Elektrogroßgeräte abgeholt werden können. Das Gewicht eines Einzelgerätes darf 70 kg nicht übersteigen.
Bei Klick auf „Online-Formular Abholung“ gelangen Sie zum Online-Formular, um die Abholung Ihrer Elektrogeräte anzumelden.
Möchten Sie einen bestehenden Abholauftrag stornieren, klicken Sie bitte auf „Abholauftrag stornieren“.
Sie haben Fragen zur Elektroschrottabholung?
Unsere Kundenbetreuer*innen beraten Sie gern.
WEITERE INFORMATIONEN
Maßnahmen zur Vermeidung von Elektroschrott
- Bereits beim Kauf sollten Sie auf Langlebigkeit und Reparaturmöglichkeiten achten. (Eingie Repair-Cafés finden Sie hier.)
- Beziehen Sie beim Kauf den späteren Entsorgungsaufwand in die Kaufentscheidung mit ein. Müssen es blinkende Kinderschuhe sein?
- Nutzen Sie anstelle von Elektrogeräten lieber mechanische Gerät. Diese sind oft preisgünstiger und langlebiger.
- Verwenden Sie wiederaufladbare Akkus statt Batterien.
- Bevor Sie ein neues Gerät kaufen, überlegen Sie, ob sich das alte vielleicht doch reparieren lässt.
- Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte, z.B. über Kleinanzeigenmarktplätze oder auf Versteigerungsplattformen. So wird die Lebensdauer der Geräte verlängert und Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Schonung von Ressourcen und zum Umweltschutz.
Bei der Entsorgung zu beachten - Gefahr für Umwelt und Gesundheit sowei Brandrisiko
Elektrogeräte werden als potenziell gefährlicher Abfall eingestuft. Die unsachgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten gefährdet die Gesundheit der Menschen und unsere Umwelt. Elektrogeräte bestehen aus verschiedenen Substanzen. Darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber, FCKW-haltige Kältemittel oder brandgefährdende Stoffe in Batterien. Es muss verhindert werden, dass diese Stoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Nur bei fachgerechter Entsorgung werden die Altgeräte umweltgerecht behandelt.
Besondere Aufmerksamkeit besteht bei der Ankündigung von Sammlungen von Elektroaltgeräte durch Postwurfsendungen. Diese Schrottsammler und -händler sind nicht zur Sammlung von gefährlichen Abfällen zugelassen. Daher sind keine Elektroaltgeräte an diese abzugeben. Es besteht sonst die Gefahr einer nicht
umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Schadstoffe könnten unkontrolliert in die Umwelt gelangen und die Gesundheit von Menschen gefährden.
Elektroaltgeräte gehören niemals in den Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott, sondern getrennt vom übrigen Abfall zu den Recycling- und Wertstoffhöfen der BDG oder zur Rückgabe in den Handel. Dabei dürfen Elektroaltgeräte vorher nicht „ausgeschlachtet“ oder zerlegt werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind aber vor der Abgabe an den Recycling- und Wertstoffhöfen aus den Altgeräten zu entnehmen und separat in den entsprechenden Behältern zu entsorgen. Im Handel stehen dafür z.B. Batterieboxen im Eingangsbereich zur Verfügung. Damit werden Brandrisiken beim späteren Transport und der Entsorgung der Altgeräte vermieden.
Pflicht der Händler zur unentgeltlichen Rücknahme
Zur unentgeltlichen Rücknahme sind verpflichtet:
- Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m²
- Händler von Lebensmitteln mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m², die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten
Wenn Sie bei dem Händler ein Großgerät der gleichen Geräteart kaufen. Maximal 3 Kleingeräte (keine äußere Abmessung darf größer als 25 cm sein) pro Geräteart dürfen abgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät erworben wird.
Dies gilt auch für Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² bzw. Lebensmittelhändler, die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt.
Zum Beispiel durch Bereitstellung eines unentgeltliche Rücksendeetikettes oder durch die unentgeltliche Abholung. Allerdings ist die unentgeltliche Abholung bei Online- und Versandhandel auf die Gerätegruppen "Wärmeüberträger" (z. B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und "Großgeräte" (Geräte größer 50 cm) beschränkt.
Sofern die Auslieferung des neuen Gerätes zu Hause erfolgt, besteht ebenfalls die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe des Altgerätes. Der Händler hat grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der unentgeltlichen Rückgabe und unentgeltlichen Abholung des Altgerätes zu informieren und nach der Absicht zu fragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im
Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll.
Achten Sie selbst auf Datenschutz
Auf vielen Elektrogeräten werden persönliche Daten gespeichert: Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten. Löschen Sie Ihre persönlichen Daten, bevor Sie diese Altgeräte entsorgen. Die Verantwortung liegt bei den Endnutzenden der Altgeräte. Nur so können Sie Ihre Privatsphäre schützen. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Folgende Geräte gehören in die Kategorie Elektroschrott und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden:
Haushaltsgroßgeräte
- Kühl- und Tiefkühlgeräte
- Elektroherde
- Waschmaschinen
- Geschirrspüler
- Fernsehgeräte (Röhrenfernseher und Geräte mit einer Bildschirmdiagonale von 40 Zoll
Möbel mit elektrischen Bauteilen (z.B. bei verstellbaren Sofas, elektrisch verstellbare Lattenroste, Beleuchtung), ab einer Kantenlänge von 2 m, können leider nicht von uns abgeholt werden. Wenn Ihnen eine Entfernung der elektrischen Bauteile möglich ist, entsorgen Sie bitte diese Bauteile über den Elektroschrott und die Möbel über den Sperrmüll. Sollte Ihnen eine Entfernung der Bauteile nicht möglich sein, ist eine Anlieferung der Möbel auf unseren Wertstoff- und Recyclinghöfen als Elektroschrott kostenfrei möglich.
Haushaltskleingeräte
- Toaster
- Staubsauger
- Nähmaschinen
- elektrische Werkzeuge
- Bügeleisen
- Telefon
- Taschenrechner
- elektrische Zahnbürsten
- Notebook, Flachbildschirme
- Beleuchtungskörper (Leuchtstofflampe, Energiesparlampe)
- elektronische Sport- und Freizeitgeräte
- Rauchmelder
- Thermostate