BIOABFALL
Flächendeckender Anschluss der Biotonne seit 2019
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht die getrennte Sammlung und Erfassung von Bioabfällen vor. Analysen haben gezeigt, dass fast 50% unseres Hausmülls kompostierbare Abfälle sind. Diese organischen Materialien sind jedoch viel zu wertvoll, um sie über den Hausmüll zu entsorgen. Durch die Nutzung der Biotonne kann die Restabfallmenge reduziert werden und die organischen Abfälle können einer möglichst hochwertigen stofflichen und/oder energetischen Verwertung zugeführt werden.
Der Landkreis Barnim führte im Zeitraum 2015 bis 2019 schrittweise die Biotonne in allen Barnimer Ämtern und Gemeinden ein. Seit April 2019 verfügt der Landkreis flächendeckend über die braunen Abfallbehälter. Mit einem durchschnittlichen Anschlussgrad von über 80% wird die Biotonne auch im ländlich geprägten Barnim sehr gut angenommen. Die Eigenkompostierung der biologisch abbaubaren Abfälle ist weiterhin möglich.
Jährlich sammelt die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH ca. 20.000 Tonnen Bioabfälle im Landkreis Barnim ein und führt sie einer stofflichen Verwertung zu. Im Kompostierwerk der Firma RETERRA in Trappenfelde werden die Bioabfälle zu hochwertigem RAL-gütegesicherten Gartenkompost verarbeitet und an den Barnimer Wertstoff- und Recyclinghöfen wieder verkauft oder auf Wunsch angeliefert. Die Anlieferung des Gartenkompostes kann bequem über ein Online-Formular bestellt werden.
Im Rahmen der Pauschalgebühr können jedem, an die Abfallentsorgung angeschlossenen, Wohn- und Gewerbegrundstück 2, jedem Erholungsgrundstück 1 Bioabfallbehälter bereitgestellt werden.
Informationen des Landes und Bundes
Strategie des Landes Brandenburg zur Erfüllung der Getrenntsammlungspflicht von Bioabfällen aus Haushaltungen
Fachliche Schlussfolgerungen aus dem F+E-Vorhaben zur Getrenntsammlung von Bioabfällen
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen