HAUSMÜLL
Hausmüll fällt in jedem Haushalt an und ist sehr unterschiedlich zusammengesetzt. Noch vor einigen Jahren hat man unter Hausmüll fast alles zusammengefasst, was im Haushalt an Abfall entstand. Heutzutage gehört es zur täglichen Routine, verwertbare Bestandteile, z. B. Papier, Glas und Verpackungen sowie Biomüll, getrennt zu sammeln. Der restliche Hausmüll wird auch Restabfall genannt. Beispiele von Abfällen und die dazugehörige Entsorgung finden Sie im Abfall ABC. Im Gewerbe fällt ebenfalls Abfall an, der in seinen Eigenschaften dem Hausmüll sehr ähnlich ist. Man spricht hier von "hausmüllähnlichem Gewerbeabfall".
Im Landkreis Barnim sind folgende Abfallbehälter für die Einsammlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall zugelassen:
Abfallbehälter
- MGB 60
- MGB 80
- MGB 120
- MGB 240
Leerungszyklus
- 21-täglich
Abfallbehälter
- MGB 1.100
Leerungszyklus
- 14-täglich
- 7-täglich
- 2 x pro Woche
Abfallbehälter
- Großraumcontainer
Leerungszyklus
- auf Abruf
Abfallbehälter
- Pressmüllcontainer
Leerungszyklus
- auf Abruf
Abfallbehälter für Wohngrundstücke
Grundsätzlich soll die Anzahl und Größe der Abfallbehälter so angefordert werden, dass diese ausreichen, die anfallenden Abfälle aufzunehmen. Auf Wohngrundstücken ist mindestens ein Behältervolumen von 7,5 Litern pro Woche und Person vorzuhalten. Das bedeutet, dass pro Person bei einem 21-täglichen Leerungszyklus 22,5 Liter Behältervolumen aufzustellen sind. Als kleinstes Behältervolumen wird im Landkreis Barnim ein MGB 60 angeboten. Die Behälterberechnung erfolgt grundsätzlich je Grundstück und wird nicht nach Haushalten vorgenommen. Lesen Sie auch die Informationen zur Bereitstellung.
Abfallbehälter für ganzjährige und saisonale Erholungsgrundstücke
Auf ganzjährigen und saisonalen (Nutzung 01.04. - 30.09.) Erholungsgrundstücken ist mindestens ein Behältervolumen von 3,75 Litern pro Woche und Grundstück bzw. Parzelle vorzuhalten.
Als kleinstes Behältervolumen wird im Landkreis Barnim ein MGB 60 angeboten. Lesen Sie auch die Informationen zur Bereitstellung.
Abfallbehälter für Gewerbegrundstücke
Bei Gewerben und anderen Herkunftsbereichen wird der Behälterbedarf für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten (EGW) ermittelt. Der Einwohnergleichwert entspricht einem Behältervolumen von mindestens 7,5 Litern, bezogen auf den Leerungszyklus. Die Höhe der Einwohnergleichwerte richtet sich nach § 11 i. V. m. Anlage 1 der Abfallgebührensatzung.
Mehrere anschlusspflichtige Personen können auf Antrag gemeinsam Restabfallbehälter nutzen. Bei gemeinsam genutzten Grundstücken wird je Gewerbebetrieb das Mindestbehältervolumen entsprechend den zugehörigen Einwohnergleichwerten ermittelt und zu einem Gesamtbehältervolumen zusammengefasst.
Großraumcontainer und Eventtonne
Großraumcontainer der Größen 7 m³, 10 m³, 22 m³ und 33 m³ (als Absetz- und Abrollcontainer) für Hausmüll oder hausmüllähnlichen Gewerbeabfall können schriftlich bei der Kundenbetreuung der BDG angefordert werden.
Eventtonne: Bei Veranstaltungen sind Restabfallbehälter in Abhängigkeit der Anzahl der zu erwartenden Gäste für die Dauer der Veranstaltung vorzuhalten. Pro Person und Tag ist ein Behältervolumen von 2 Litern vorzuhalten. Ein entsprechender Antrag ist 14 Tage vor Beginn der geplanten Veranstaltung schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das folgende Formular.
Pressmüllcontainer
Pressmüllcontainer werden nicht vom Landkreis Barnim zur Verfügung gestellt. Diese Container sind Eigentum des Abfallerzeugers oder sind durch diesen zu mieten. Die Leerung von Pressmüllcontainern (Größe 5 m³, 7 m³, 10 m³, 22 m³ und 33 m³) für Hausmüll oder hausmüllähnlichen Gewerbeabfall bitten wir schriftlich bei der Kundenbetreuung anzufordern.