Sperrmüllentsorgung Online-Formular Abholung
Bei der Sperrmüllabholung erfolgt die Sperrmüllabfuhr nur bis zu einer Menge von 5m³ pro Haushalt uns Jahr (gemäß gültiger Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Barnim) Hinweis: Bei Erholungsgrundstücken ist eine Sperrmüllabholung nicht möglich. Bitte beantragen Sie eine Sperrmüllkarte. Bei Abholung keinen Anspruch auf Sperrmüllkarte mehr.
Die Sperrmüllkarte berechtigt zur einmaligen kostenfreien Abgabe (Anlieferung) bis zu einer Menge von 2m³ Sperrmüll auf den Recycling- und Wertstoffhöfen der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) (gemäß gültiger Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Barnim). Bei Anlieferung kein Anspruch auf Abholung mehr.
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