„Das Trennverhalten der Bürger*innen hier im Landkreis Barnim ist bereits sehr gut, weshalb wir zunächst nicht proaktiv tätig werden müssen. In der Vergangenheit haben Analysen der Gesamtmengen des Bioabfalls gezeigt, dass nur sehr wenige Störstoffe im Biomüll vorzufinden sind. Deswegen machen wir weiter wie bisher“, so Tino Pompetzki, Betriebsleiter Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG).
Es drohen den Bürger*innen nach dem 1. Mai keine Bußgelder. Die Novelle der BioAbfV sieht Sanktionen ausschließlich für Entsorgungsunternehmen vor, die Bioabfälle an Behandlungsanlagen liefern, welche die neuen Grenzwerte überschreiten. Das ist im Landkreis Barnim nicht der Fall.
Dennoch ist es wünschenswert, wenn Bürger*innen weiterhin ihre Bioabfälle konsequent und ordnungsgemäß sammeln und trennen. Im Landkreis Barnim sind beispielsweise für die Sammlung von Bioabfällen laut Abfallentsorgungssatzung jegliche Tüten mit Plastikanteil untersagt, auch die kompostierbaren. Empfohlen wird, die organischen Abfälle lose, oder in einer Papiertüte zu sammeln.
„Wir hoffen natürlich weiterhin, dass die Barnimer*innen das Potenzial hinter Bioabfällen erkennen und mit großer Sorgfalt zu einer störstofffreien Sammlung beitragen“, ergänzt Tino Pompetzki.
Die Barnimer Bioabfälle werden nach Ahrensfelde zur RETERRA Service GmbH gebracht und dort zu hochwertigem Kompost, Strom und Wärme verarbeitet. Je weniger Fremdstoffe in den Bioabfall gelangen, desto effizienter und nachhaltiger läuft die Verwertung – ein Gewinn für Umwelt.
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