Zur unentgeltlichen Rücknahme sind verpflichtet:
- Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m²
- Händler von Lebensmitteln mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m², die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten
Wenn Sie bei dem Händler ein Großgerät der gleichen Geräteart kaufen. Maximal 3 Kleingeräte (keine äußere Abmessung darf größer als 25 cm sein) pro Geräteart dürfen abgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät erworben wird.
Dies gilt auch für Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² bzw. Lebensmittelhändler, die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt.
Zum Beispiel durch Bereitstellung eines unentgeltliche Rücksendeetikettes oder durch die unentgeltliche Abholung. Allerdings ist die unentgeltliche Abholung bei Online- und Versandhandel auf die Gerätegruppen "Wärmeüberträger" (z. B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und "Großgeräte" (Geräte größer 50 cm) beschränkt.
Sofern die Auslieferung des neuen Gerätes zu Hause erfolgt, besteht ebenfalls die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe des Altgerätes. Der Händler hat grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der unentgeltlichen Rückgabe und unentgeltlichen Abholung des Altgerätes zu informieren und nach der Absicht zu fragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll.