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Das gehört in den Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen ausschließlich sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten und Gewerbe, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen.

Beispiele:
Couch und Sofa, Liegen, Gartenmöbel, Schränke, Regale, Tische, Kommoden und Truhen, Sessel, Stühle, Hocker, Fußbodenbeläge, Teppiche, Bettgestelle, Matratzen und Federbetten.

Das sind 5 Kubikmeter Sperrmüll
Das sind 5 Kubikmeter Sperrmüll

Das gehört nicht in den Sperrmüll

Hausmüll, Schrott, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, elektrische Geräte (z.B. Fernseher, Leuchten), Bauschutt, Fenster, Türen, Bauholz, behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Deckenplatten, organische Abfälle, Lumpen oder Sonderabfälle.

Hinweise Elektrogeräte

Die Abgabe von Elektrogeräten auf den kreiseigenen Recycling- und Wertstoffhöfen ist für Haushalte kostenfrei.

Abfall ABC

Unser Abfall-ABC hilf Ihnen, den richtigen Entsorgungsweg für den entsprechenden Abfall zu finden.