Wenn Sie sperrige Einrichtungsgegenstände aus dem Haushalt haben, die auch durch eine einfache Zerkleinerung nicht in Ihre Mülltonne passen, dann müssen Sie diese als „Sperrmüll“ entsorgen.
Abholung
Bitte beachten Sie, dass Sie die Abholung von Sperrmüll nur in Anspruch nehmen
können, wenn Sie an die Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Die Abholung Ihres Sperrmülls können Sie im Folgenden bequem per Online-Formular anmelden. Wählen Sie den Button Online-Formular Abholung und füllen Sie das Formular aus.
Sie haben einen Abholtermin vereinbart und können Ihn nicht wahrnehmen? Wählen Sie den Button Abholauftrag stornieren und sagen Sie Ihren Sperrmülltermin ab.
Selbstanlieferung
Möchten Sie den Sperrmüll selbst an unseren Recycling- und Wertstoffhöfen anliefern, wählen Sie den Button Beantragung einer Sperrmüllkarte.
Die Ausstellung einer Sperrmüllkarte ist auch direkt vor Ort bei der Kundenbetreuung, am BDG-Standort in Eberswalde, zu den Öffnungszeiten der Kundenbetreuung möglich.
Zum Sperrmüll zählen ausschließlich sperrige Einrichtungsgegenstände aus
Haushalten und Gewerbe, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen
Abfallbehälter passen.
Beispiele: Couch und Sofa, Liegen, Gartenmöbel,
Schränke, Regale, Tische, Kommoden und Truhen, Sessel, Stühle, Hocker, Fußbodenbeläge, Teppiche,
Bettgestelle, Matratzen und Federbetten.
Das sind 5 Kubikmeter Sperrmüll
Das gehört nicht in den Sperrmüll
Hausmüll, Schrott, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, elektrische
Geräte (z.B. Fernseher, Leuchten), Bauschutt, Fenster, Türen, Bauholz, behandeltes Holz aus dem
Außenbereich, Deckenplatten, organische Abfälle, Lumpen oder Sonderabfälle.
Hinweise Elektrogeräte
Die Abgabe von Elektrogeräten auf den kreiseigenen Recycling- und
Wertstoffhöfen ist für Haushalte kostenfrei.
Abfall ABC
Unser Abfall-ABC hilf Ihnen, den richtigen Entsorgungsweg für den
entsprechenden Abfall zu finden.