Pauschalgebühr

Die Pauschalgebühr umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • die Entsorgung von Sperrmüll
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Die Leistungsgebühr wird in Abhängigkeit von Behältergröße, -anzahl und Leerungszyklus erhoben.

Gebühren für ganzjährige und saisonale Erholungsgrundstücke

Abfallbehälter Entsorgungsrhythmus Leistungsgebühr ganzjährig Leistungsgebühr saisonal (1.04. bis 30.09.)
MGB 60 21-täglich 1,50 € / Monat (18,00 €/ Jahr) 1,50 € / Monat (9,00 €/ Jahr)
MGB 80 21-täglich 2,00 € / Monat (24,00 € im Jahr) 2,00 € / Monat (12,00 €/ Jahr)
MGB 120 21-täglich 3,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr) 3,00 € / Monat (18,00 €/ Jahr)
MGB 240 21-täglich 6,00 € / Monat (72,00 €/ Jahr) 6,00 € / Monat (36,00 €/ Jahr)
MGB 1.100 14-täglich 41,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr) 41,00 € / Monat (246,00 €/ Jahr)
MGB 1.100 7-täglich 82,00 € / Monat (984,00 €/ Jahr) 82,00 € / Monat (492,00 €/ Jahr)
MGB 1.100 2 x pro Woche 164,00 € / Monat (1.968,00 €/ Jahr) 164,00 €/ Monat (984,00 €/ Jahr)

Stand: Januar 2024

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