Sämtliche Änderungen (Personenzahl, Behälterart, -anzahl, -größe, Nutzungsart, Eigentümerwechsel) müssen
vom Gebührenpflichtigen innerhalb von 21 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Unterlassene und
verspätete Änderungsmeldungen entbinden nicht von der Gebührenpflicht. Bei Änderungen von Personenzahlen
sollten Sie Ihren Abfallbehälterbedarf überprüfen. Nutzen Sie das Formular Änderungsmeldung, um uns
Änderungen mitzuteilen.