Pauschalgebühr

Die Pauschalgebühr beträgt 8,00 € pro Grundstück bzw. Parzelle und Monat.

Die Pauschalgebühr dient der Deckung der folgenden anteiligen Kosten für:

  • das Vorhalten des Entsorgungssystems
  • das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen von Sperrmüll (max. 5 m³ je Haushalt und Jahr)
  • die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen aus Haushaltungen mittels Schadstoffmobil und Schadstoffannahmestelle
  • das Einsammeln, Transportieren und Verwerten von Altpapier (PPK) außerhalb von flächendeckenden Rücknahmesystemen nach § 6 (3) Verpackungsverordnung
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
  • den Betrieb, die Ertüchtigung und die Nachsorge der Abfallentsorgungsanlagen
  • die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle gemäß § 9 Abs. (2) BbgAbfBodG

Leistungsgebühr

Die Höhe der Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter und deren Entsorgungsrhythmus. In nachfolgender Tabelle sind die monatlichen Leistungsgebühren aufgeführt, diese Leistungsgebühr ist für alle Nutzungsarten einheitlich.

Abfallbehälter Entsorgungsrhythmus Leistungsgebühr für 6 Monate
MGB 60 21-täglich 1,50 € / Monat (9,00 € für 6 Monate)
MGB 80 21-täglich 2,00 € / Monat (12,00 € für 6 Monate)
MGB 120 21-täglich 3,00 € / Monat (18,00 € für 6 Monate)
MGB 240 21-täglich 6,00 € / Monat (36,00 € für 6 Monate)
MGB 1.100 14-täglich 41,00 € / Monat (246,00 € für 6 Monate)
MGB 1.100 wöchentlich 82,00 € / Monat (492,00 € für 6 Monate)
MGB 1.100 2 x wöchentlich 164,00 €/ Monat (984,00 € für 6 Monate)

Download

  • Weitere Themen: Gebühren