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    Kommunale Beteiligung Der Landkreis Barnim setzt auf Klimaschutz und regionale Wertschöpfung mit der Null-Emissions-Strategie. Kommunen können sich über die BEG aktiv an der Energiewende beteiligen.
    Bürger*innenbeteiligung Akzeptanz entsteht durch Teilhabe: Die Kreiswerke Barnim binden Kommunen und Bürger*innen ein. Über Crowdinvesting können sich Bürger*innen an der Energiewende beteiligen.
    Barnim Energie BARNIM ENERGIE steht für regionale, umweltfreundliche Energieversorgung mit persönlichem Service. Kund*innen profitieren von fairen Preisen, CO₂-sparender Energie und Rabatten bei Strom- und Gaskombinationen.
    KRAFTWERK EBERSWALDE GmbH - HoKaWe Wärme & Strom aus Holz – effizient & nachhaltig.
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    Umweltbildung Die Kreiswerke Barnim fördern mit Umweltbildung das Bewusstsein junger Menschen für Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz im Landkreis.
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    Grundschule Die Schülerinnen erkunden den Recyclinghof, erforschen Energiequellen, bauen Windräder und entdecken Kreisläufe in Natur und Alltag.
    Sekundarstufe I Die Schüler*innen zerlegen Elektrogeräte, lernen Recycling & Rohstoffkreisläufe und diskutieren Energie & nachhaltiges Handeln.
    Förderschule Die Programme sind auf Jahrgang und Förderschwerpunkt abgestimmt. Schüler*innen erkunden Recyclinghof, Energiequellen oder Waldkreisläufe – spielerisch und praxisnah.
    Ferien & Freizeit Die Kinder erkunden den Recyclinghof, experimentieren zu Energiequellen und entdecken im Wald natürliche und menschengemachte Kreisläufe.
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    Photovoltaikanlagen - SUN:BAR Die Kreiswerke Barnim und ihre Tochter SUN:BAR GmbH realisieren Photovoltaikanlagen ab 30 kW und begleiten Kommunen, Unternehmen und Institutionen bei deren Umsetzung.
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    LED-Straßenbeleuchtung Die Kreiswerke Barnim rüsten Straßenbeleuchtung auf LED um und bieten Gemeinden Contracting mit Wartung und Betrieb an.
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  • Alternativtext: Schluss mit den bunten Abfallgebührenmarken Foto: Torsten Stapel
  • Bildunterschrift: Schluss mit den bunten Abfallgebührenmarken Foto: Torsten Stapel
  • Beitragstext:

    Abfallbehälter für Restabfall, Papier und Bioabfall erhalten einen Chip

    Zum Jahresbeginn 2024 sollen im Landkreis Barnim alle Abfallbehälter aus den Bereichen Restabfall, Bioabfall und Papier auf ein elektronisches Behälteridentifikationssystem umgerüstet werden. Das bedeutet auch das Ende für die jährlichen bunten Abfallgebührenmarken, welche immer zusammen mit den Abfallgebührenbescheiden verschickt wurden. Ab 2024 wird es diese Aufkleber nicht mehr geben. Die Umrüstung auf das Chipsystem betrifft etwa 183.000 Behälter.

    Ziel ist es, zum Jahresbeginn 2024 alle Behälter umgerüstet zu haben und dann auch das Behälteridentifikationssystem zum Einsatz zu bringen, indem die Chips aktiviert werden. Wichtig ist, dass bis dahin die diesjährigen Abfallgebührenmarken auf den Behältern kleben bleiben. Nur so kann für den Rest des Jahres die Abfallentsorgung garantiert werden. Ab dem 1. Januar 2024 sollen dann nur noch verchippte Abfallsammelbehälter durch die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) geleert werden.

    Die Umrüstung führt in der Folge zu einer besseren Planbarkeit und logistischen Optimierung. Mit der Verchippung wird die Tonne mit dem dazugehörigen Grundstück „verheiratet“. Durch die sogenannte Hochzeit lässt sich die jeweilige Tonne dem Grundstück und Entsorgungsrhythmus eindeutig zuordnen. Dadurch wird das Risiko des Missbrauchs ausgeschlossen.

    „Seit knapp drei Jahren haben wir dieses Projekt vor Augen und alle nötigen Vorbereitungen getroffen. Nun ist es endlich so weit und ich denke, jeder wird sich freuen, dass die Abfallmarken endlich der Vergangenheit angehören. Natürlich ist so ein Projekt eine große Aufgabe für uns alle. Daher hoffe ich auch auf die Unterstützung der Bürger*innen bei der Bereitstellung aller Abfallbehälter, damit die reibungslose und zügige Verchippung erfolgen kann. Zukünftig wird die Abfallentsorgung digitaler, optimierter und transparenter sein. - Ein großer und notwendiger Schritt in die Zukunft für uns alle“ Tino Pompetzki, Betriebsleiter der BDG

    Gebührenpflichtige bekommen circa zwei Wochen vor der Verchippung der eigenen Abfallbehälter per Post ein Anschreiben mit allen wichtigen Informationen und Schritten, die für die Bestückung notwendig sind. Dabei werden sie gebeten, die beiliegenden Kennzeichnungsetiketten zum im Schreiben genannten Termin auf dem Deckel der jeweiligen Tonne zu befestigen und diese bereitzustellen. Wichtig ist, dass auch Gebührenpflichtige, die den Abholservice oder Schließdienst in Anspruch nehmen, ihre Abfallbehälter zu dem Termin eigenständig hinausstellen müssen. Bei der Ausrüstung wird unter der vorderen Griffleiste der Behälter ein oranger Chip angebracht. Bei älteren Behältern (ohne „Chipnest“) wird ein kostenloser Austausch des Behälters erfolgen. Zudem wird seitlich an den Behältern ein neues Behälteretikett aufgeklebt. Auf diesem sind die Behälternummer, die Adresse des Grundstücks, Informationen zur Größe und Art der Behälter sowie ein Strichcode und ein separater QR-Code zum Kundenportal aufgedruckt. Mit einem Scanner werden der Strichcode und der Chip abschließend von dem Montageteam verknüpft und die Behälter somit im Identsystem registriert. Zukünftig und in Folge der Umrüstung wird es unter www.kreiswerke-barnim.de ein Kundenportal geben, wo unter anderem Gebührenbescheide einzusehen sind und Kund*innen ihre Sperrmüll- und Elektroschrottabholungstermine und -anmeldung aufrufen können. Wann dieses Kundenportal genau aktiviert wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sobald das dauerhafte Behälteretikett angebracht ist, können Sie die Behälter wieder auf Ihr Grundstück zurückholen.

    Der Chip R134HT zählt als hochwertiger Standardchip, unterliegt der absoluten Manipulationssicherheit und hat eine extrem hohe Erkennungsrate sowie eine lange Lebensdauer. Der Datenträger funktioniert rein passiv und benötigt keine eigene Stromversorgung. Dadurch ist er wartungsfrei. Durch die äußere Versieglung des Chips ist dieser unempfindlichen gegenüber Umwelteinflüssen, Wasser, Chemikalien und einer mechanischen Beanspruchung.

    Unter www.kreiswerke-barnim.de/identsystem finden Sie immer die neusten Informationen sowie umfangreiche FAQ zu der Behälteridentifikation. Für generelle Fragen zum Identsystem wenden Sie sich gern an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Beitragsbild BDG:
  • Alternativtext: Neue Lösung für die Entsorgung von Speisefetten für private Haushalte
  • Bildunterschrift: Neue Lösung für die Entsorgung von Speisefetten für private Haushalte
  • Beitragstext:

    Ab sofort können Barnimer*innen Öl- und Fettreste aus dem Lebensmittelbereich auf den Recycling- und Wertstoffhöfen der BDG mbH entsorgen.

    Ab Ende Mai 2023 startet die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH das Pilotprojekt „Annahme von Speiseölen und -fetten auf den Barnimer Höfen“. Alle Barnimer*innen sowie Kleingewerbe ohne festen Standplatz (zum Beispiel Foodtrucks) können diese auf den regionalen Recycling- und Wertstoffhöfen entsorgen. Es dürfen ausschließlich Öle und Fette aus dem Lebensmittelbereich abgeben werden.

    Beim Zubereiten von Speisen bleiben meist Fett- und Ölreste in der Pfanne zurück. Diese dürfen auf keinen Fall in die Spüle oder Toilette hineingegeben werden. Dabei kann es zu erheblichen Schäden und Verstopfungen in der Abwasserleitung kommen, was einen hohen Reinigungsaufwand in Klärwerken nach sich zieht und sehr energieaufwendig ist. Sehr geringe Mengen können mit einem Tuch aufgesaugt und im Restabfall entsorgt werden. Wer jedoch mehr Speisefett übrig hat, als ein Tuch aufsaugen kann, der kann dies ab sofort in einem verschließbaren Plastikgefäß nach Wahl abfüllen und kostenlos auf den Barnimer Recycling- und Wertstoffhöfen entsorgen. Die Abgabe erfolgt mitsamt dem Gefäß.

    Zu Speisefett- und Ölquellen in der Küche zählen beispielsweise Frittier- und Bratfette, Öle aus eingelegten Lebensmitteln (Antipasti, Ölsardinen), Margarine, Butter, Schmalz, Salatöle, Fondueöle.

    Das auf den Höfen gesammelte Speisefett wird später von der Firma ReFood abgeholt. ReFood ist Marktführer in der Entsorgung von Lebensmitteln und Speiseresten. Sie erzeugen aus den Speiseölresten nachhaltigen Strom, klimaschonende Wärme, Biomethan und Biodiesel. Somit entsteht ein neuer Kreislauf. Das gesamte Projekt findet im Rahmen der Kampagne „Mit Altfetten die Umwelt retten“ statt.

    „Wir freuen uns sehr, dass ReFood uns als Partner für dieses Pilotprojekt ausgewählt hat. Abfalltrennung beziehungsweise die getrennte Sammlung ist uns ein großes Anliegen. Umso wichtiger ist es, dass gerade solche Stoffe, einer Weiterverarbeitung zugeführt werden können. Unser flächendeckendes Netz an Recycling- und Wertstoffhöfen im Landkreis Barnim eignet sich daher hervorragend, um unseren Bürger*innen diese Abgabe zu erleichtern.“ Tino Pompetzki, Betriebsleiter der BDG mbH

    Alle Informationen zu den Wertstoff- und Recyclinghöfen der BDG finden Sie unter www.kreiswerke-barnim.de 

  • Beitragsbild BDG:
  • Alternativtext: Offizielle Inbetriebnahme des ersten Wasserstoff-Abfallsammelfahrzeuges (Bild © Torsten Stapel) v.l.n.r. Landrat Daniel Kurth, Leiter Vertrieb Abfallsammelfahrzeuge Deutschland FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG Julian Neuhaus, Betriebsleiter BDG Tino Pompetzki, Bürgermeister Stadt Bernau André Stahl
  • Bildunterschrift: Offizielle Inbetriebnahme des ersten Wasserstoff-Abfallsammelfahrzeuges (Bild © Torsten Stapel) v.l.n.r. Landrat Daniel Kurth, Leiter Vertrieb Abfallsammelfahrzeuge Deutschland FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG Julian Neuhaus, Betriebsleiter BDG Tino Pompetzki, Bürgermeister Stadt Bernau André Stahl
  • Beitragstext:

    Lieferung der ersten Fahrzeuge ist erfolgt.

    Ab sofort fahren kaum hörbar die ersten Wasserstoff-Abfallsammelfahrzeuge durch den Barnim. Die vier neuen Fahrzeuge sind zunächst für die Abfallentsorgung in und um Bernau bei Berlin zuständig. Es sollen noch weitere Fahrzeuge mit klimafreundlicher Antriebstechnologie folgen.

    Das Projekt wird im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie mit knapp 2,15 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

    Mit Bekanntgabe der Clean-Vehicle-Richtline vom 20. Juni 2019 begann auch bei der BDG der Startschuss für die Umstellung des Fuhrparks auf emissionsarme und -freie Antriebe. Nach erfolgter Fördermittelzusage im Herbst 2021 begann die Ausschreibung und Bestellung der ersten vier Wasserstoff-Abfallsammelfahrzeuge bestehend aus zwei Drehtrommelfahrzeugen und zwei Sperrmüllfahrzeugen. Die vier neuen Fahrzeuge, welche gestaffelt im Laufe des ersten Quartals 2023 geliefert werden, werden künftig mit grünem Wasserstoff betankt.

    „Die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft wird mit der jetzt erfolgten Lieferung der erste Entsorger im Land Brandenburg sein, der Wasserstoff-betriebene Abfallsammelfahrzeuge einsetzt. Wir tragen damit nicht nur der aktuellen Gesetzeslage Rechnung, sondern kommen zugleich einen entscheidenden Schritt weiter bei der Umsetzung unserer Null-Emissions-Strategie, die der Landkreis seit nunmehr 15 Jahren verfolgt. Mein Dank gilt allen Beteiligten sowie Bund und Land, die uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen“, erläutert Landrat Daniel Kurth.

    Der Bürgermeister von Bernau, André Stahl, ergänzt: "Ich freue mich sehr, dass das Infrastrukturangebot für alternative Antriebe für kommunale Fahrzeuge in unserer Stadt verbessert wird.“

    „Wir als BDG gehen beispielgebend und zukunftsorientiert in Sachen Abfallentsorgung voran. Es ist auch für die Fahrer motivierend mit modernsten Fahrzeugen unterwegs zu sein. Die ersten Probefahrten haben gezeigt, dass sich die neuen Fahrzeuge problemlos in den gewohnten Entsorgungsablauf integrieren lassen“, so Tino Pompetzki, Betriebsleiter der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH.

    Wird davon ausgegangen, dass ein herkömmliches Sperrmüllfahrzeug im Jahr 25.000 Kilometer zurücklegt und dabei 42 Liter Diesel auf 100 Kilometer verbraucht, dann ergibt sich für den Einsatz eines mit Wasserstoff betriebenen Sperrmüllfahrzeugs eine CO2-Einsparung von knapp 28 Tonnen im Jahr. Durch die Umstellung der vier neuen Fahrzeuge ergibt sich jährlich eine Ersparnis von circa 148 Tonnen CO2.

    Ziel ist es, mithilfe weiterer Förderungen bis 2035 vollständig emissionsfrei im Landkreis unterwegs zu sein.

  • Beitragsbild BDG:
  • Alternativtext: Die neuen Abfallgebührenmarken für 2023 werden im März verschickt (Bild © Kreiswerke Barnim)
  • Bildunterschrift: Die neuen Abfallgebührenmarken für 2023 werden im März verschickt (Bild © Kreiswerke Barnim)
  • Beitragstext:

    Ende März werden die Gebührenbescheide für 2023 zusammen mit den neuen Abfallgebührenmarken verschickt. Die Marke für den Restabfall ist in diesem Jahr blau, der Bioabfall bekommt eine gelbe Abfallgebührenmarke und Altpapierbehälter werden 2023 mit einer pinken Marke versehen.

    Die neuen Marken, müssen direkt nach dem Erhalt des Bescheides gut sichtbar auf den Deckel der Tonne aufgeklebt werden. Eine kurze Reinigung empfiehlt sich, sodass die Marken gut auf der jeweiligen Tonne kleben und somit ein Jahr halten.

    Die Marken aus dem Jahr 2022 verlieren ab 30. April 2023 ihre Gültigkeit. Bei Behältern, die bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht mit den neuen Marken versehen werden, kann die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) von da an keine Leerungen mehr vornehmen.

    Die Abfallgebührenmarken sind wie in jedem Jahr gegen widerrechtliche Vervielfältigung oder Fälschung gesichert. Bei Verlust, Diebstahl oder Unkenntlichkeit durch Witterungsverhältnisse etc. wenden Sie sich bitte umgehend an die Kundenbetreuung der BDG.

    Für Fragen zur neuen Abfallgebührenmarke stehen Ihnen die Kundenbetreuer*innen gern telefonisch unter 03334 526 200 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

  • Beitragsbild BDG:
  • Alternativtext: Einweisung in den Fuhrpark der BDG für den Katastrophenschutz (Foto © Kreiswerke Barnim)
  • Bildunterschrift: Einweisung in den Fuhrpark der BDG für den Katastrophenschutz (Foto © Kreiswerke Barnim)
  • Beitragstext:

    Die Kreiswerke stellen dem Katastrophenschutz Barnim Fahrzeuge und Bautechnik aus dem Fuhrpark der Barnimer Dienstleistungsgestellschaft (BDG) für einen möglichen Alarmfall zur Verfügung. Zu den Fahrzeugmodellen zählen Abrollkipper-, Absetzkipper- und Kofferfahrzeuge, aber auch Pritschenfahrzeuge mit Ladekran, Radlader und Multilader. Die Fahrzeuge sind an den beiden Standorten in Eberswalde und Bernau stationiert. Bei Alarmierung des Katastrophenschutzes dürfen die Einsatzkräfte den Bedarf an Fahrzeugen aus dem BDG-Bestand abholen und an die Einsatzstelle bringen. Dazu wird an beiden Standorten der Zutritt zum Grundstück und das Vorhalten der notwendigen Kfz- und Technikschlüssel geregelt. Um im Alarmierungsfall gut und schnell handeln zu können, gibt es regelmäßig einmal im Jahr Einweisungen durch die Mitarbeiter*innen der Kreiswerke Barnim. Der Ablauf wird besprochen, geplant und durchgeführt.

     

    Zuletzt gab es eine solche Einweisung am Samstag, den 21. Januar 2023 in Eberswalde. Insgesamt 15 Personen vom Technischen Hilfswerk wurden durch vier Kolleg*innen der Kreiswerke Barnim in die unterschiedlichen Fahrzeugmodelle sowie technischen Gegebenheiten eingeführt und probten den möglichen Ernstfall.

  1. Strom und Wärme aus Barnimer Bioabfällen
  2. Umweltbildung in der Kita „Kinderglück am Heidereiter“ Joachimsthal
  3. Ein Recyclingkaufhaus für den Barnim
  4. Abfallmarken 2022: orange, grün und karmesinrot

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